„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“
(aus dem Corpus Juris Justinians)
TÄTIGKEITSBEREICHE
WICHTIGE FRAGEN
Sind beim Erstgespräch Unterlagen mitzunehmen?
Es ist zweckmäßig, beim Erstgespräch bereits Unterlagen mitzunehmen, die Ihnen zweckdienlich erscheinen. Unterlagen ermöglichen meist eine effizientere Beratung.
Mit welchem Honorar muss ich rechnen?
Wichtig ist, dass Sie bereits zum Erstgespräch – falls vorhanden – Ihre Rechtschutzversicherungspolizze mitnehmen bzw. mit dem Versicherungsvertreter Kontakt aufnehmen, um abklären zu können, ob die Kosten für Ihre Vertretung von der Versicherung bezahlt werden. Die Kostenabrechnung erfolgt transparent sowie nachvollziehbar und wird individuell mit Ihnen vorab vereinbart.
Errichten Sie als Rechtsanwalt auch Verträge und wickeln Verlassenschaften ab?
Vertragserrichtung und auch die grundbücherliche Durchführung von Verträgen sind ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Verlassenschaftsverfahren werden von uns auf schriftlichem Weg durchgeführt und übernehmen wir Ihre Vertretung, sobald wir von Ihnen damit beauftragt werden.