„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“
(aus dem Corpus Juris Justinians)
TÄTIGKEITSBEREICHE
UNTERNEHMENSSANIERUNG
Unternehmenssanierungen werden effizient und gezielt vorbereitet, die notwendigen Anträge bei Gericht gestellt und mit den Gläubigern verhandelt, damit das Verfahren rasch beendet werden kann. Unsere Kanzleieinrichtung (IT, Organisation, etc.) und unsere Juristin Frau Sonja Holzmannhofer LL.B. sind dabei wichtige Stützen für eine erfolgreiche und rasche Sanierung.