„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“

(aus dem Corpus Juris Justinians)

STRAFRECHT

Die Strafverteidigung ist das Steckenpferd von Mag. Georg Lampl und ist auch mehr oder weniger, als sehr emotionsbelastetes Rechtsgebiet, eine Leidenschaft, die man auch entsprechend (insbesondere in der Hauptverhandlung bei Gericht) „leben“ muss um den nötigen Erfolg zu erzielen.

Wir verteidigen Sie in sämtlichen Stadien des Verfahrens, angefangen im Ermittlungsverfahren von der Festnahme, Hausdurchsuchung, Einvernahme bei der Polizei, Verhängung der Untersuchungshaft, etc. bis zur Vertretung im Hauptverfahren (Einzelrichter, Schöffen- und Geschworenengericht) oder einer erfolgreichen Ausführung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil eines Strafgerichtes.

Dabei wesentlich ist eine genaue Kenntnis des Akteninhaltes und eine moderne Kanzleiinfrastrukur mit einer aktuellen Rechtsdatenbank (wir verwenden LexisNexis360) im Hinblick auf die sich ständig wandelnde Rechtsprechung.

Auch für Opfer einer Straftat bietet die Kanzlei Aigner & Lampl die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und sonstigen Ersatzansprüchen im Wege der Privatbeteiligung beim Strafgericht an.