„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“
(aus dem Corpus Juris Justinians)
TÄTIGKEITSBEREICHE
SCHADENERSATZ – UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
Wir übernehmen Ihre Vertretung bei der Abwicklung (Durchsetzung und Abwehr) von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen wie z.B. aus Unfällen oder Verträgen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit den Versicherungsanstalten, um Ihren Schadensfall abzuwickeln.
Unsere Beratung und Vertretung umfasst auch weitere Bereiche des Zivilrechts, wie das Konsumentenschutzrecht, Reiserecht (Reisemängel), Versicherungsrecht, Arbeitsrecht u.v.m.