„GESETZE KENNEN
BEDEUTET NICHT,
SICH IHRE WORTE ANEIGNEN,
SONDERN IHREN SINN
UND IHRE TRAGWEITE.“
(aus dem Corpus Juris Justinians)
TÄTIGKEITSBEREICHE
MIET- UND WOHNRECHT
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Miet- und Wohnrecht. In diesen Tätigkeitsbereich fallen unter anderem auch die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Mietverträgen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, eine umfassende Beratung in allen Bereichen betreffend das Mietrechtsgesetz (MRG) sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Angelegenheiten:
- Errichtung und Überprüfung von Mietverträgen
- Vertretung in Aufkündigungs- und Räumungsverfahren
- Forderungsbetreibungen gegen säumige Mieter
- Betreibung von Betriebskostenrückständen bei Wohnungseigentümern samt Anmerkung von Vorzugspfandrechten
- Umfassende Unterstützung und Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Miet- und Wohnrechts